Sicher Urlauben
Ab 19. Mai endlich wieder für alle Gäste!
Nicht nur das Wohl und die Gesundheit unserer Gäste stehen bei uns an oberster Stelle, auch die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen liegt uns besonders am Herzen.
Selbstverständlich geben wir Acht und arbeiten mit großer Sorgfalt daran, alle nötigen Vorgaben der Regierung umzusetzen und alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten! #safetyfirst versteht sich von selbst.
- Unsere MitarbeiterInnen wurden bezüglich Hygienemaßnahmen im Kontakt mit Gästen angesichts der aktuellen Lage umfassend geschult.
- Wöchentliche PCR Tests des gesamten Teams.
- Alle öffentlichen Bereiche sind mit Hand-Desinfektionsspendern ausgestattet und werden laufend gereinigt.
- Unsere Bett-, Tisch- und Badewäsche wird nach zertifizierten Hygienestandards gereinigt.
- In den Zimmern werden professionelle, desinfizierende Reinigungsmittel verwendet.
- Frischluft im Zimmer: Darüber hinaus wird regelmäßig gelüftet.
- Bei unserem Frühstück bieten wir ausreichend Platz um Ihre Privatsphäre und den entsprechenden Abstand zum nächsten Tisch zu gewährleisten.
Das ist NEU für Ihren Wien-Aufenthalt
- Für alle Gäste zählt die Registrierungspflicht, die mit der Meldepflicht (inkl. Angabe von Telefon- und E-Mail-Adresse) automatisch erfolgt.
- Bei der Anreise ist ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder die Bestätigung einer durchgemachten Corona Erkrankung vorzuweisen – beachten Sie hier die unterschiedlichen Gültigkeiten.
- Zutrittstests sind bei uns in Form von Antigentests (48h) und PCR Tests (72h) gültig.
- Personen, die eine Corona Erkrankung überstanden haben, sind ein halbes Jahr nach der Genesung von der Testpflicht befreit – hierfür ist eine ärztliche, molekularbiologische (PCR) Bestätigung notwendig.
- Als Befreiung gilt auch ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
- Geimpfte Menschen können von der Testpflicht ausgenommen werden – dies gilt für Erstimfpungen ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder für Zweitimpfungen, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen dürfen.
- Impfnachweise von nicht laut EMA zugelassenen Impfstoffen, wie z.B. Sputnik oder Sinopharm, gelten nicht als Nachweis für den Zutritt.
- QR-Codes sind aktuell noch kein Nachweis, da wir über kein Lesegerät verfügen. Dies gilt für ganz Wien.
- Kinder bis zum vollendeten 10 Lebensjahr sind von der Testverpflichtung ausgenommen.
- Ist der Aufenthalt länger als die Gültigkeitsdauer des Testes, ist vor Ort nach Ablauf der Gültigkeit im 48 oder 24-Stunden-Rhythmus ein Antigen-Test zu machen. Gerne informieren wir Sie über Teststationen für PCR- und Antigentests an der Rezeption.
Zimmerbuchungen nehmen wir unter info@pension-suzanne.at oder +43 1 513 25 07 entgegen.
Wir freuen uns auf Sie - mitten in Wien!
Ihre Gastgeber Brigitte und Michael Strafinger